+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4

Urlaub am 24. und 31.12.

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.01.2011
    Beiträge
    6

    Urlaub am 24. und 31.12.

    Hallo,
    Mantel-Tarifvertrag Groß- u.Außenhandel §8 Ziff.7: Am 24. und 31.12. endet die Arbeitszeit und die Entgeltzahlungspflicht um 12.00 Uhr.
    Wird damit auch die Soll-Arbeitszeit verringert?
    Muss ich bei genommenem Urlaub je 1 ganzen Tag nehmen oder nur einen halben?
    Für eine Antwort danke im Voraus.

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    536
    Das ist in vielen Betrieben so, dass am 24.12 und am 31.12 nur jeweils ein halben Tag gearbeitet werden muss. Es reicht also nur ein Tag Urlaub aus, um beide Tage frei zu nehmen. Die Soll-Arbeitszeit ändert sich dementsprechend, weil sie ja nicht länger sein kann, als das tatsächliche Soll.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.01.2011
    Beiträge
    6
    Hallo,
    nach Rückfrage bei der Gewerkschaft wird ein halber Urlaubstag auf einen Tag aufgerundet wird (Bundesurlaubsgesetz). Deshalb ist die Klausel im Tarifvertrag (Arbeitsschluss am 24. und 31.12. um 12:00 Uhr) eigentlich unsinnig, und man muss trotzdem 2 volle Urlaubstage nehmen und nicht für beide Tage nur einen Urlaubstag.

  4. #4
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
    Registriert seit
    11.03.2010
    Beiträge
    536
    Nein, so stimmt das auch nicht. Wenn du jeweils am 24.12 und am 31.12 arbeitest, dann hast du ja auch jeweils einen halben Tag gearbeitet. Dann bleiben für den 24.12 und 31.12 ein halber Tag übrig, daher auch die Regelung von 1 Urlaubstag für beide Tage, die in vielen Betrieben angewandt wird.

    Grundsätzlich sind es aber keine Feiertage, so dass der Arbeitgeber (wenn nicht anders im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart) auch verlangen kann, dass du den ganzen Tag arbeiten kommt, wie jeden regulären Arbeitstag.