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Reglung zum unbezahlten Urlaub
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23.01.2011 10:22 #1Neuer Benutzer
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Reglung zum unbezahlten Urlaub
Hallo Zusammen,
ich fasse mich kurz zusammen und komme auf dem Punkt ohne Tja, Nun, Quazi usw. ZU!!
Ich stehe in volzeit Vertrag als Entwickler in der Automobile industrie, mir wurde angeboten ins Ausland (abu Dhabi)zu arbeiten für ein interessantes Jobprofil und sehr attraktives Gehalt.
Ich habe eine Familie und habe Angst diesen Schritt zu machen( Entscheidung ist nicht leicht). Tritt hier die Reglung des unbezahlten Urlaubs wenn ich sagen würde, ich probiere meinen Glück dort für 4-6 Monate und wenn nicht komme ich wieder nach Deutschland und arbeite weiter sorglos in meinem alten Job?
-Soll ich die Wahrheit meinem Chef sagen,warum ich den unbezahlten Urlaub haben möchte?
- Habe ich überhaupt Anspruch drauf?
-Wenn ja, kann man das Kurzfrsitig managen? beantragen
ich bitte euch um schnelle und vielseitige Meinungen,
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26.01.2011 00:25 #2
Einen generellen Anspruch auf unbezahlten Urlaub gibt es nicht, wenn er nicht im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Grundsätzlich bleibt es also eine Vereinbarung zwischen AG und AN. Hier könnte man z.B. mit einer beruflichen Auszeit oder ähnlichem. Wichtig ist aber, dass ein unbezahlter Urlaub nicht die vertraglichen Pflichten außer Gefecht setzt. Ist also im Arbeits- oder Tarifvertrag ein etwaiges Wettbewerbsverbot geregelt, musst du dich auch daran halten. Es würde also Sinn machen, hier offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen.
Das ist auch eine versicherungsrechtliche Sache. Wenn du in unbezahlten Urlaub gehst, endet die gesetzliche Sozialversicherung ab der 5 Woche nach Urlaubsantritt, da du aus diesem Arbeitsverhältnis kein Einkommen beziehst. Je nachdem, bei wem du die andere Tätigkeit aufnimmst, wirst du ja unter Umständen dort sozialversichert, so dass dann beim alten Arbeitgeber die Abmeldung erfolgen muss. Schon aus diesem Grund solltest du offen mit deinem Chef sprechen.

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