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Urlaub nach Arbeitsvertragende????

  1. #1
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    Urlaub nach Arbeitsvertragende????

    Hallo,
    ich hoffe jemand kann mir eine Auskunft geben, ich glaube, das mein Problem arbeitsrechtlich nicht okay ist.
    Ich habe einen befristetet Arbeitsvertrag vom 3. Mai 2010 (so hatte ich keinen Urlaubsanspruch im Mai) bis 30. April 2011.
    Da ich zuwenig verdient habe, war ich an die ARGE angelehnt, außerdem hat der Arbeitgeber Lohnkostenzuschuss und Wiedereingliederungsgeld für ältere Arbeitnehmer erhalten.
    Nun hatte ich noch Urlaub (10 Tage) und den habe ich im März 2011 (5 Tage) genommen, war aber 3 Tage krank und hatte AU-Bescheinigung.
    5 Tage waren im April beantragt, da ich 3 Tage AU war, müßten mir nun 8 Tage zustehen.
    Der Arbeitgeber windet sich jedoch und kam jetzt auf den "Klopser" mir noch 2 Tage zuzugestehen, aber den dritten zusätzlichen Urlaubstag gewährt er mir erst am 2 Mai 2011, wenn mein Arbeitsvertag ja schon abgelaufen ist.
    Ist das nicht völlig daneben und auch nicht Rechtens, der Arbeitgeber redet sich damit raus, das ich ja von der ARGE 1 Jahr gefördert werde und somit könnten sie mir den Urlaub am 2. Mai 2011 gewähren.

    Vielen Dank für eine kompetente Antwort!

  2. #2
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    Hallo Kabanew,

    wenn Dein Arbeitsvertrag am 30.04.11 endet kannst Du ihn nicht am 02.05. nehmen.
    Urlaub der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann ist abzugelten (§7,4 Bundesurlaubsgesetz).
    Was hat das mit der ARGE zu tun?
    Diese zahlt die Zuschüsse für Deine Beschäftigung. Am 2. Mai bist Du nicht mehr beschäftigt (wenn ich das richtig verstanden habe,
    wird der AV nicht verlängert).
    Somit hat Dein AG den Tag entweder zu genehmigen, oder mit der letzten Lohnabrechnung (April) abzugelten.

  3. #3
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    Vielen Dank Hexele2,

    dann bin ich ja nicht allein mit meiner Meinung und vielen Dank für den Paragraphen.
    Ja, manche Arbeitgeber kommen auf die Dollsten Sachen!

    Grüße

  4. #4
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    Hallo,
    ich bin neu hier und habe eine Frage zum Thema Resturlaub. Ich bin seitdem 01.12.2009 angestellt und arbeite 3 Tage die Woche, habe 15 Tage Urlaub im Jahr. Ich ziehe es in Erwägung zu kündigen. Meine Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats. Wie berechne ich meinen Resturlaub, bzw. wieviel Tage habe ich wenn ich zum 15.05.2011 kündigen würde? Ich habe bereits Urlaub für den 02.05.2011 bis zum 06.05.2011 (also 3 Tage) genehmigt bekommen.
    Danke für Euer Antwort.
    Gruß
    floh

  5. #5
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    Hallo floh,

    wenn Du Sonnenschein79 bist, weißt Du es ja schon.

    Wenn nicht, 5 Tage (4 Monate x 1,25 Tage)

    Gruß
    Geändert von Hexle2 (03.04.2011 um 14:29 Uhr)

  6. #6
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    hallo

    ich hätte mal eine frage... ich war von 01.05. ab als teilzeitkraft beschäftigt. nun habe ich am 12.08 zu dem 15.09.2011 gekündigt, die vier wochen kündigungsfrist entstanden weil ich keinen arbeitsvertrag bekommen habe.

    nun wie ist das eigentlich, habe ich von der zeit noch urlaubsanspruch?? ich musste 30 std in der woche arbeiten.

    da aber nie darüber geredet wurde weis ich nun nicht was mir zu steht, da die chefin die ganze zeit sagt ich müsse meine minusstunden noch ab arbeiten.

    was kann ich jetz tun? wie ist hier die rechtslage??