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Urlaubsverfall wegen Kurzarbeit

  1. #1
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    Ausrufezeichen Urlaubsverfall wegen Kurzarbeit

    Ich habe folgendes Problem: Wir haben von Juni 2009 bis Ende Dezember 2010 zu 50% Kurzarbeit gehabt. Unseren geplanten Jahresurlaub hat uns der Chef nicht gewährt, wir mussten dafür Kurzarbeit machen, was zu finanziellen Einbußen führte. Nun haben wir im Durchschnitt zwischen 50 und 60 Tagen Resturlaub. Was passiert damit? Mein Chef hat mir schon mittgeteilt, dass er uns den Urlaub nicht geben möchte und auch keinen finanziellen Ausgleich dafür. Heute sollte eine Betriebsversammlung bei uns stattfinden um diese Dinge zu klären, doch die wurden nun auf den 1. April verlegt. Somit würde rechtlich gesehen doch der Resturlaub verfallen. Wie sieht es hier rechtlich aus?

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Was ist denn nun bei der Betriebsversammlung rausgekommen? Fakt ist: Ihr habt Anspruch auf diese Urlaubstage und müsst diese entweder einhalten dürfen oder finanziell ausgeglichen bekommen!