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Kurzarbeits- und Urlaubstage in Kombination

  1. #1
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    Kurzarbeits- und Urlaubstage in Kombination

    Hallo,

    Wir haben bereits seit Februar Kurzarbeit.

    in meiner Abteilung (Customer Service) ist die Situation wie folgt:

    Wir arbeiten 20 % kurz, also 4 statt 5 Tage pro Woche. Die Kurzarbeitstage sind nicht auf bestimmte Tage festgelegt, da die Personaldecke durch einen Kollegen in Erziehungszeit sehr dünn ist und wir z.B. in der letzten Monatswoche so viel zu tun haben, dass da niemand Kurzarbeit machen kann.
    Heißt, wir verteilen die Kurzarbeitstage innerhalb des Monats entsprechend.

    Nun habe ich Urlaub vom 03.08.-21.08.09, also 15 Tage.
    Lt. Personalabteilung muss ich im August dennoch mind. 3 Tage Kurzarbeit leisten.

    Unsere Personalabteilung ist der Meinung, dass ich die Kurzarbeit nicht an meinen Urlaub anschließen darf, also nicht von 24.08-26.08.09 in Kurzarbeit gehen darf. Sie sagen, es müsste mindestens ein Arbeitstag dazwischen sein, ich müsste also den 24.08. arbeiten und dann 3 Tage Kurzarbeit nehmen. Weiter nach hinten im Monat kann ich die Kurzarbeit wegen Endabrechnungen und Vertretungen, die ich übernehmen muss, gar nicht schieben.

    Ich dachte aber, wenn ein Wochenende zwischen Urlaub und Kurzarbeit ist würde es reichen.

    Mir geht es hier nicht darum meinen Urlaub mit Kurzarbeit zu verlängern sondern es macht in meinem Job einfach keinen Sinn nach 3 Wochen für 1 Tag zu kommen und gleich wieder 3 Tage zu gehen.

    Was ist denn nun korrekt? Vielen Dank

    Vanilla Strawberry

  2. #2
    PKP
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    Prinzipiell liegt es im Ermessen des Arbeitgebers, wann du zur Arbeit kommen musst. Es ist aber nicht richtig, dass auf den Urlaub kein Kurzarbeit-Tag kommen kann. Es kann also so sein, dass du Mo-Fr frei hast, dann Wochenende und dann Kurzarbeit, und dann wieder Arbeit.

    Es geht nur darum, dass der Urlaub bei Kurzarbeitergeld Bezug nicht durch Kurzarbeit Tage unterbrochen wird, also Urlaub - Kurzarbeit - Urlaub. Das wäre nicht zulässig, da die Kurzarbeit Tage nicht in Urlaub eingebettet sein dürfen.

  3. #3
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    Vielen Dank für die Antwort. Endlich mal ein bisschen mehr Klarheit in diesem Kurzarbeitsdurcheinander

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