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Kurzarbeitstage bei Urlaub nachholen bzw. vorziehen

  1. #1
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    Kurzarbeitstage bei Urlaub nachholen bzw. vorziehen

    Hi,

    in meiner Firma arbeiten wir seit April 8 Tage kurz. An jedem Dienstag und Freitag. Im Januar/Februar hat der AG die Kurzarbeit ab April angekündigt. Jeder AN musste 2/3 seines Urlaubs planen damit der AG den KA-Antrag stellen kann. In unserem Betrieb exitiert kein Betriebsrat. Jeder AN musste der Kurzarbeit per Unterschrift zu stimmen.
    Ich habe folgende Frage zur Urlaub bei Kurzarbeit. Als Beispiel nehmen wir den Monat August. Er hat 8 KA-Tage.
    Arbeitnehmer A nimmt die ersten beiden Wochen Urlaub und Arbeitnehmer B die letzten beiden Wochen Urlaub.
    Ist es zulässig das Arbeitnehmer A die "verpassten" 4 KA-Tage während seines Urlaubs in den letzten beiden August-Wochen nachholt, also ingesamt 8 KA-Tage hat.
    Und ist es zulässig das Arbeitnehmer B die "verpassten" 4 KA-Tage während seines Urlaubs in den ersten beiden August-Wochen vorzieht, also auch insgesamt 8 KA-Tage hat.

    Gruß
    scoredump

  2. #2
    PKP
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    Wenn festgelegt ist, dass Kurzarbeit an jedem Dienstag und Freitag gemacht wird, also gar nicht gearbeitet wird, dann würden sich folgende KUG Tage ergeben:

    Arbeitnehmer A: 4 Tage, da am 4., 7. 11. und 14.08 Urlaub
    Arbeitnehmer A: 4 Tage, da am 18., 21., 25. und 28.08 Urlaub

    Sind dieser Dienstag und Freitag ein fest vereinbarter Tag, so ist es nicht zulässig, dass die Tage nachgeholt werden. Es kommt immer auf die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an.

  3. #3
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    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Es ist damit generell nicht zulässig das KA-Tage nachgeholt werden?

    Die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sieht bei uns so, dass alle AN per Unterschrift sich mit 8 KA-Tagen einverstanden erklärt haben. Wie gesagt es gibt keinen Betriebsrat und damt auch keine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit.

    Gruß
    Scoredump

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Nein, es ist nicht zulässig. Wenn der Urlaub auf die Tage der Kurzarbeit fällt, dann ist Urlaub und die Kurzarbeit wird für diese Tage nicht nachgeholt. Logisch gesehen würde es auch keinen Sinn ergeben, da die Kurzarbeit ja eingeführt wurde (in dem Fall 2 Tage die Woche), da nicht genügend Aufträge vorhanden sind. Wenn der Arbeitnehmer jetzt in Urlaub geht, dann ist er ja nicht nur die (für 2 Wochen) 4 Kurzarbeitstage weg sondern insgesamt 10 Tage.

  5. #5
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    Wie sieht es aus, wenn die AN per Unterschrift den 8 KA-Tagen zugestimmt haben ohne sich an feste Tage zu binden. D.h. die KA-Tage an jedem Dienstag und Freitag durchzuführen ist ein Vorschlag des AG. In der Praxis haben sich die KA-Tage in den einzelnen Abteilungen verschoben. Zum Beispiel Montag und Dienstag oder Donnerstag und Freitag oder aber auch Dienstag und Freitag.
    Ist es dann immer noch nicht zulässig die KA-Tage nachzuholen?

    Und was ist, wenn die Auftragslage trotz Urlaub 8 KA-Tage rechtfertigen.

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