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Urlaub in der Kurzarbeit nach der Wiedereingliderung
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08.08.2009 13:39 #1Neuer Benutzer
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Urlaub in der Kurzarbeit nach der Wiedereingliderung
hallo,
war ab 05.05.08 bis 31.01.09 krank geschrieben,ab 01.02.09 bis 31.07.09 in Wiedereingliederung(weiter Krankrngeld bekommen)ab den 01.08.09 in Kurzarbeit.Meine Frage : habe ich denn Anspruch auf Urlaub (bin 50% Behindert),arbeite in einem Betrieb der nicht tarifilch gebunden ist??
MfG
henryk50
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11.08.2009 10:47 #2Erfahrener Benutzer
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- 189
Der Urlaub hat ja mit der Kurzarbeit nichts zu tun. Dein Urlaub gilt, wie er im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Meist ist es 1/12 des Jahresurlaubs pro Monat der Beschäftigung im Jahr. Bei länger beschäftigten Arbeitnehmern kann sogar schon früher der ganze Jahresurlaub genommen werden. Da du ja die ganze Zeit im Betrieb beschäftigt bist (trotz Krankheit und Wiedereingliederung), hast du Anspruch auf Urlaub.
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