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Pro Kurzarbeitsmonat 2 Tage Urlaubsabzug - Rechtens???

  1. #1
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    Pro Kurzarbeitsmonat 2 Tage Urlaubsabzug - Rechtens???

    Hallo User,

    ich habe laut Vertrag 25 Tage Urlaubanspruch. Mein Chef zieht mir pro Monat den wir Kurzarbeit haben, 2 Tage Urlaub ab. Ist dies rechtens?
    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Ein Hinweis auf Webseiten auf denen dieses nachzulesen ist wäre auch von Vorteil.

    Guido

  2. #2
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    Das ist natürlich nicht rechtens oder nimmst du jeden Monat 2 Tage Urlaub? Wenn du den Urlaub nicht nimmst, kann er dir keine 2 Tage je Monat der Kurzarbeit abziehen. Kurzarbeit ist Kurzarbeit und Urlaub ist Urlaub...beides sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Du solltest mal lieber deinen Chef fragen, wo das steht, dass er dir Urlaub abziehen kann

  3. #3
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    Begründet wird der Urlaubsabzug damit, dass man ja nicht arbeiten kommt und damit für den Monat auch keinen Urlaubsanspruch aufbauen kann.
    So ähnlich wie wenn man in einer neuen Firma anfängt und dann auch nur anteilig für die jeweiligen Monate, die man arbeiten war Urlaubsansprüche erwirbt.

    Auf der anderen Seite würde das ja auch bedeuten, dass ich bei Krankheit auch keinen Urlaubanspruch aufbauen könnte, da ich da ja auch nicht arbeiten gehe.
    Bei uns in der Firma ist man doppelt gestraft: Geldeinbuße bei Kurzarbeit und Urlaubsabzug.

    Sonst noch jemand da, der ähnliches erlebt oder Websites zum rechtlichen weiss?

  4. #4
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    Das ist bei uns so ähnlich. Wir haben 30 Tage Urlaub im Jahr und eine 35 Stunden-Woche. Wir haben jetzt 20 % Kurzarbeit, also eine 28 Stunden-Woche und der AG ist der Ansicht, daß sich dementsprechend auch der Urlaubsanspruch verkürzen würde.... Mir ist allerdings nicht klar, wie er darauf kommt... Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Die Kurzarbeit setzt den Arbeitsvertrag nicht außer Kraft, er gilt auch weiterhin in vollem Umfang. Dass Kurzarbeit eingeführt wurde, bedeutet ja auch nicht, dass der AN sich in Urlaub begeben kann, er muss dem AG jeden Tag zur Verfügung stehen.

    Der zweite Punkt ist, dass der AG solch ein Vorhaben nicht einstimmig beschließen kann, seine Meinung spielt auch keine Rolle. Ich würde der Urlaubskürzung auf jeden Fall schriftliche widersprechen!

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