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Urlaub akt. Jahr

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Urlaub akt. Jahr

    Falls die Kurzarbeit über das Jahresende hinaus geht und danach sieht es aus , muss dann zuerst der Urlaub abgebaut werden oder darf in Absprache mit AG auch Urlaub mitgenommen werden?
    thx
    KUGaar

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Der Jahresurlaub aus 2009 darf nicht in 2010 mitgenommen werden. Dieser muss vorher abgebaut werden. Hier geht es auch nicht um die Absprache mit dem Arbeitgeber. Urlaub ist ein Mittel, um Kurzarbeit zu vermeiden. Zwar musst du deinen aktuellen Jahresurlaub nicht hierfür obfern, darfst aber auch nichts ins nächste Jahr mitnehmen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Danke für die Antwort.
    Klingt für mich aber trotzdem etwas widersprüchlich - einerseits muss ich meinen Urlaub nicht opfern, dennoch muss er abgebaut werden (was vor der Kurzarbeit bei uns kein Thema war - d.h. da schränkt uns der "Staat" ein!)

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