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Umwandlung Urlaubs- in Kurzarbeitertage
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03.09.2009 19:59 #1Neuer Benutzer
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Umwandlung Urlaubs- in Kurzarbeitertage
Guten Abend!
Ich habe heute ein Schreiben meiner Firma bekommen in dem sie mir mitteilt, daß denjenigen Mitarbeitern, die im Juli Urlaub hatten und daher nicht die erforderlichen Stunden Kurzarbeit geleistet haben, einige Tage Urlaub in Kurzarbeit umgewandelt wurden. Ist dies zulässig?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
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03.09.2009 23:30 #2
Nein, es ist nicht zulässig, dass der Urlaub rückwirkend in Kurzarbeit umgewandelt wird.
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15.09.2009 20:27 #3Neuer Benutzer
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Das stimmt, das ist nicht zulässig. Besonders dann nicht, wenn der Urlaub schon länger geplant war. Geplanter Urlaub darf nicht durch Kurzarbeit ersetzt werden. Urlaubswünsche der AN haben grundsätzlich Vorrang vor Kurzarbeit. Sollte der Betrieb die Umwandlung vornehmen wollen, um evtl. Mindesterfordernisse zu erfüllen, dann ist das bei kurzfristig beantragtem und genommenen Urlaub nicht nötig. Man kann der Agentur für Arbeit mitteilen, dass der AN XYZ den Urlaub statt Kurzarbeit genommen hat. Dann können die Urlaubstage bei der 1/3-Regelung oder Ermittlung der 10%-Regelung "in Gedanken" mitgerechnet werden.
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