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Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen

  1. #1
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    Resturlaub mit ins neue Jahr nehmen

    unsere Firma ist seit April in Kurzarbeit. Vorher wurde der Resturlaub aus 2008 abgebaut.
    Da es im Moment nicht danach aussieht, dass wir die Kurzarbeit wieder verlassen werden, kommt die Frage auf, ob der Urlaubsanspruch für 2009 auch in 2009 abgebaut werden muss oder ob auch Urlaubstage mit nach 2010 hinüber genommen werden können.

    Wir haben stundenweise Kurzarbeit - ich habe etwas gelesen von Aufrechnen/Kompensieren - was ist damit gemeint?

  2. #2
    PKP
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    Die Urlaubstage können nur übernommen werden, wenn bereits n 2009 feststeht, wann der Urlaub in 2010 genommen wird. Weitere Infos: Urlaub bei Kurzarbeit - Urlaubsentgelt bei Kurzarbeitergeld

  3. #3
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    Hallo erstmal...

    Ich hab zu dem Thema auch eine Frage. Bei uns im Betrieb ist es so, das wir seit
    März kurzarbeit haben. Es wird wochenweise kurzarbeit gemacht und dadurch ist
    natürlich immens viel Urlaub für 2009 übrig. Was passiert mit diesen Urlaubstagen
    ab dem 1.1.2010 ? Die können dann ja nicht schlagartig abgebaut werden. das würde den meisten Firmen ja das Genick brechen.

    MfG

    Messerjockl

  4. #4
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    Eine Alternative wäre entweder das Auszahlen des Urlaubslohns oder eben das Abfeiern während der Kurzarbeit Zeit. Der Vorteil liegt darin, dass die AN für diese Zeiträume ihren vollen Lohn erhalten würden. Oder es ist eine gute Urlaubsplanung gefordert.

  5. #5
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    hi,
    Dir firma in der ich arbeite ist seit anfang letztens Jahres in KA,und ich durfte keinen Tariflichen Urlaub ,machen nur "Reisezeit (kurzarbeiter Tage).Ich und meine Kollegen haben noch den vollen Tarif Urlaub zustehen.Wie sieht das denn nun aus mit dem rest urlaub,laut unserem Prokoristen soll der urlaubs anspruch nich verfallen.Ist das rechtens das ich keinen urlaub nehmen durfte ? und was passiert nun mit meinem Rest urlaub aus 2009 ??.

    Gruß Dirk

  6. #6
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    Hattest du in 2009 absolut keinen Urlaub, nur Kurzarbeiter Tage? Hast du denn deinen Urlaub schriftlich beantragt und wurde dieser schriftlich abgelehnt? Was der Prokurist mündlich erzählt, wird man im Zweifelsfalle nicht gelten lassen. Du musst deinen Urlaub schriftlich beantragen und den Arbeitgeber dazu auffordern, dir mitzuteilen, wann du deinen Urlaub nehmen kannst.

  7. #7
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    hi,
    ich hatte den rest urlaub aus 2008 aber ansonsten nur kurzarbeiter tage wie jeder bei uns in der firma.Wir haben zwar urlaubszettel ausgefüllt aber die tage gingen nicht vom urlaub ab.

    Gruß Dirk

  8. #8
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    Ihr habt also an den Tagen, die ihr beantragt habt, frei gemacht? Dann ist das doch Urlaub, wenn er denn genehmigt wurde. Für Urlaub steht euch voller Lohn zu, deswegen muss der AG auch hier nachzahlen und die Urlaubstage anrechnen. Urlaub ist ein Instrument, um die Kurzarbeit zu vermeiden, steht auch bei der Agentur für Arbeit so...leider wird in der Wirtschaft viel Schmu damit betrieben

  9. #9
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    hi,
    wie gesagt hab noch vollen urlaubanspruch von 2009.Tage die ich nahm waren zwar frei aber nur zu kurzarbeiter geld von weihnachtsgeld diese jahr haben wir auch nichts gesehen.Als kleine geste haben wir dann 25% von unserem Urlaubsgeld bekommen.

    Gruß Dirk

  10. #10
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    Mit deinem Anliegen würde ich mich mal an die Agentur für Arbeit wenden, bin mal gespannt, wie die Sachbearbeiter das sehen. In meinen Augen will sich dein AG einen finanziellen Vorteil verschaffen. Es kann nicht sein, dass der Urlaub verweigert wird, weil Kurzarbeit ist, das ist nicht richtig.

    Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld stehen auf einem anderen Blatt Papier geschrieben, die haben mit der Kurzarbeit nichts zu tun. Hier solltest du also im Arbeitsvertrag nachschauen, wie die Regelungen sind, in der Regel sind solche Zahlungen aber freiwillige Leistungen des Arbeitgebers.

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