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Urlaub genommen Kurzarbeit ans Arbeitsamt mitgeteilt
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16.10.2009 14:57 #1Neuer Benutzer
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Urlaub genommen Kurzarbeit ans Arbeitsamt mitgeteilt
Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mir Urlaub gewehrt und gleichzeitig gesagt, dass ich für die pro Kopf Quote als Kurzarbeit ans Amt gemeldet werde. Ich habe ganz nocrmal mein Gehalt bekommen, so als ob ich Urlaub gehabt hätte und trotzdem den Vermerk Kurzarbeit auf meinem Gehaltszettel stehen. Ist das überhaupt erlaubt, dass Mitarbeiter für Kurzarbeit ans Amt gemeldet werden, die jedoch in Urlaub sind?
Ich meine es ist ja gut, dass ich hier keine Abzüge bekommen habe, aber bekommt mein Arbeitgeber nicht Geld für Arbeitsausfall, der eigentlich gar nicht stattgefunden hat? Darf er das?
Gruß und danke,
Shan
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21.10.2009 13:10 #2Erfahrener Benutzer
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- Beiträge
- 189
Ich würde das so interpretieren, dass du nur gemeldet worden bist, da du ja eigentlcih in Kurzarbeit bist. Kurzarbeitergeld wurde lediglich nicht gezahlt, weil du im Urlaub gewesen bist. Hättest du keinen Urlaub genommen, würde ja Kurzarbeit anstehen. Ich gehe davon aus, dass es sich nur um statistische Daten handelt.
Wenn du kein Kurzarbeitergeld auf deiner Lohnabrechnung hast, dann kann ja der AG auch vom Arbeitsamt nichts erhalten haben.
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