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Resturlaub am Jahresende
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28.10.2009 09:28 #1Neuer Benutzer
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Resturlaub am Jahresende
Hallo,
vorauss. wird die bestehende Kurzarbeit im neuen Jahr fortgesetzt.
Wie verhält es sich bei Urlaubstagen, die mitgenommen werden? Folgendes Beispiel:
Zum 1.1.2009: 12 Tage Resturlaub + 30 Tage Urlaubsanspruch 2009 = 42 Tage Urlaub. In 2009 werden 35 Tage abgebaut, d.h. am 31.12.2009 bleiben 7 Tage stehen.
Ist das legitim? In 2009 wurden (mehr als) ausreichend Urlaubstage eingebracht, aber auf Grund des hohen Überhangs aus 2008 verbleibt auch Ende 2009 ein Überhang.
Gilt folgende Argumentation: Resturlaub Ende 2009 ist kleiner als Resturlaub Ende 2008?
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29.10.2009 09:01 #2Neuer Benutzer
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Hat sich noch keiner mit dieser Problematik befasst?
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29.10.2009 13:20 #3Neuer Benutzer
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Eigentlich hätte der Resturlaub aus 2008 abgebaut sein sollen, bis zur Einführung der Kurzarbeit. Somit hätten Sie erst in Kurzarbeit geschickt werden dürfen, wenn Urlaub aus 2008 abgebaut ist. Dann den Urlaub von 2009 in 2009 nehmen, da er nach Bundesurlaubsgesetz für diese Jahr auch zusteht. Die Agentur kann verlangen, dass am 31.12.2009 aller Urlaub von 2009 abgebaut ist. Manche AA erlauben auch Abbau bis zu 08.01.2010 oder bis Kaneval, einfach mal bei AA nachfragen.
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29.10.2009 16:24 #4Neuer Benutzer
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Danke für die Rückinformation.
Wenn die Mitarbeiter den Resturlaub nach 2010 mitnehmen und in 2010 (vorerst, ggf. bis der Resturlaub aufgebraucht ist) nicht kurzarbeiten, dann sollte es auch der AA gegenüber in Ordnung sein, oder?
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31.10.2009 09:15 #5Neuer Benutzer
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Ich meine ja.
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