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Urlaubsanspruch bei neuer Arbeit

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Urlaubsanspruch bei neuer Arbeit

    Ich mache ab Dezember Kurzarbeit 0. Mein Arbeitgeber hat mir genehmigt, dass ich in der Kurzarbeitszeit wo anders voll arbeiten kann. Wie ist das dann mit meinem Urlaubsanspruch?

  2. #2
    PKP
    PKP ist offline
    Administrator Avatar von PKP
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    Bei einer neuen Tätigkeit hast du, wenn du neu bist, die ersten 6 Monate nur Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs monatlich für jeden Monat der Betriebszugehörigkeit. Nach 6 Monaten der Betriebszugehörigkeit steht dir dein voller Jahresurlaub auf einmal zu.

    Entweder lässt du dir von deinem "alten" Arbeitgeber deinen gesamten Urlaub auszahlen oder trägst ihn vor.

    Wenn dein aktueller Arbeitgeber dir eine Bescheinigung ausstellt, wie viel Urlaub du bereits genommen hast, dann kannst du deinen Urlaub auch bei deinem neuen Arbeitgeber vortragen. Die Bescheinigung ergibt sich aus § 6 BurlG.

    HINWEIS: Wenn du bei deinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt bleibst und er die eine weitere Anstellung "erlaubt", musst du bei der neuen Tätigkeit eine zweite Lohnsteuerkarte vorlegen, mit der Lohnsteuerklasse VI. Das sind nicht gerade unerhebliche Lohnsteuerabzüge

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