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Weniger Urlaubsanspruch durch Kurzarbeit

  1. #1
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    Weniger Urlaubsanspruch durch Kurzarbeit

    Mein AG ist der Ansicht, daß die Kurzarbeitszeit Einfluss auf die Dauer des Jahresurlaubsanspruchs hat. Er hat sich hierzu auch von seinem Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, welches besagt, daß Kurzarbeit gleichzusetzen wäre mit einer dauerhaft verminderten Arbeitszeit und damit einhergehend auch der Urlaubsanspruch von uns AN gemindert werden könne.
    Auf meine Nachfrage hin, wo im Gesetz dies denn verankert wäre bzw. ein entsprechendes Gerichtsurteil, wurde mir von meinem AG nur gesagt, der "Arbeitsrechtler" würde schon wissen, was Recht ist.
    Nun durchforste ich schon stundenlang das Internet und finde keinen entsprechenden Gesetzestext, um meinen AG auf selbigen hinzuweisen. Den Gang zum RA möchte ich zum jetzigen Zeitpunkt noch vermeiden.

    Ich hoffe auf eine schnelle Antwort
    MfG

  2. #2
    PKP
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    Grundlage für deinen Urlaubsanspruch ist die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Arbeitsvertrag maßgebend. Für die Ausfallzeiten muss ja auch der AG so gesehen nichts zahlen, außer SV Beiträge. Die Zeiten der Kurzarbeit werden mit dem Kurzarbeitergeld "ausgeglichen".

    Um einen Urlaubsanspruch zu kürzen, hätte es eine Änderungskündigung geben müssen, die die Arbeitszeit auch vertraglich reduziert. Dies ist aber nicht der Fall bei Kurzarbeit, weil dieser Arbeitsausfall nur vorübergehende Natur ist und sich durch die Kurzarbeit auch nicht die arbeitsvertraglichen Bedingungen ändern.

    Wenn du Kurzarbeit hast, bedeutet das ja auch keinen Urlaub. Du musst deinem AG an Kurzarbeitstagen zur Verfügung stehen, falls spontan Aufträge einfliegen.

    Ich kann dir nur raten, dich auch an einen Arbeitsrechtler zu wenden.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann werde ich mich wohl mit meinem RA in Verbindung setzen müssen.
    Denn was Recht ist muß auch Recht bleiben

    MfG

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