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Berechnung von Urlaub
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05.01.2010 11:53 #1Neuer Benutzer
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Berechnung von Urlaub
Hallo,
ich hoffe mir kann jemand bei folgender Frage helfen...
bei uns ist Kurzarbeit von 50% angesagt und ich habe für Januar 9 Urlaubstage eingetragen. 50% kurzarbeit bedeutet ja für mich wenn ich keinen Urlaub in diesem Monat hätte 84 Stunden. Durch die 9 Urlaubstage komme ich in den restl. tagen allerdings nur auf 79 stunden in diesem monat. stehen mir nicht für jeden urlaubstag 4 stunden zu???
muss ich dadurch in diesem monat mit weniger geld rechnen? wenn ich es richtig verstanden habe werden doch die urlaubstage voll berechnet, oder???
bei 84 stunden kurzarbeit kam bei mir ende des monats zusammen 995 euro raus, durch die urlaubstage müsste doch eigentlich mehr bei rauskommen am ende des monats, oder?
ich wäre froh wenn mir jemand genau sagen könnte wie ich die berechnung für diesen monat vornehmen muss.
wäre es so richtig???
die kurzarbeit zählt nur für die ausstehenden 12 tage und die anderen tage werden voll berechnet??? in meiner abrechnung müssen doch dann auch die urlaubstage vermerkt sein, oder???
würde mich freuen wenn mir jemand rel. schnell ne antwort darauf geben könnte da ich mit dieser sache einfach nicht zurecht komme und nicht ende des monats einen schock bekomme wenn ich die abrechnung erhalte und wissen möchte wie ich dann argumentieren kann d. die abrechung so nicht stimmt
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06.01.2010 00:05 #2Neuer Benutzer
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hallo,
kann mir jemand
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11.01.2010 04:14 #3
Hier müsste zuerst einmal geklärt werden, was 50% Kurzarbeit für dich bedeutet. Wann werden diese 50% weniger gearbeitet, pro Tag, pro Woche...? Am einfachsten ist es hierzu, wenn gleich festgelegt ist, wann die Kurzarbeit zu machen ist, also beispielsweise jeden Mittwoch und Freitag frei. Es kann aber abweichende Regelungen geben.
Wichtig ist aber, dass an dem Tag, an dem Urlaub ist, keine Kurzarbeit ist. Also wenn du beispielsweise Mittwochs statt 8 Stunden nur 4 Stunden (aufgrund der Kurzarbeit) arbeiten müsstest, dennoch für diesen Tag volle 8 Stunden Urlaub nehmen müsstest.
Für die Tage des Urlaubs bekommst du den vollen Lohn. Es kann also nur an den Tagen Kurzarbeit stattfinden, an denen du keinen Urlaub genommen hattest.
Grobe Rechnung:
Januar hat 20 Arbeitstage
50% davon sind 10 Tage.
Es sind also 10 Tage Kurzarbeit im Monat Januar. Um jetzt deinen Lohn ausrechnen zu können, müsste man wissen, an welchen Tagen bei euch Kurzarbeit stattfindet und an welchen Tagen du den Urlaub genommen hast.
Hast du beispielsweise den Urlaub in den ersten beiden Wochen genommen und würden "regulär" in diesen ersten beiden Januar Wochen 5 Tage Kurzarbeit anstehen, so müsstest du volles Gehalt für 15 Tage bekommen, da diese 5 Tage KUG aus den ersten beiden Wochen durch den Urlaub ersetzt werden.
Im Endeffekt hättest du nicht also 50% Kurzarbeit sondern nur 25%.
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