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Frage Resturlaub

  1. #1
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    Frage Resturlaub

    Erst mal hallo an alle Forumsmitglieder.

    Habe folgende Frage:

    Heute wurden wir von der GL informiert dass das Unternehmen beabsichtigt ab 01.02.10 Kurzarbeit einzuführen.
    Bis auf den Vertrieb wird das alle Unternehmensbereiche betreffen.
    In der - bisher nur mündlichen - Ankündigung wurden 20% Reduzierung der Arbeitszeit genannt, d. h., jeder Mitarbeiter soll einen Tag in der Woche zuhause bleiben. So weit, so gut (oder auch nicht).

    Jetzt die Frage: Ich habe derzeit noch einen Resturlaubsanspruch aus 2009 (betrieblich übertragen und auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt)von 15 Tagen und ein Stundenkonto mit 455 Überstunden.

    Jetzt soll ich der GL einen Vorschlag unterbreiten wie wir das regeln könnten, da KU bedingt das Resturlaube sowie übermässige Überstunden vorher abzuarbeiten sind. Wie ist hier die Rechtslage und was würdet Ihr mir als Vorschlag empfehlen?

    Danke schon mal fürs Grübeln.....

    obanb

  2. #2
    PKP
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    Nun ja, zum Jahresende ist der Arbeitgeber gefordert, den Arbeitnehmer zu fragen, was mit dem Resturlaub passieren soll, da er ihn nicht einfach für den Arbeitnehmer verplanen kann. Wenn du also einen Vorschlag hast, wie du deinen Urlaub einsetzt, dann ist das schon ein guter Beitrag, um die Kurzarbeit zu verhindern. Zudem bekommst du ja auch für die Urlaubstage 100% Gehalt, was dich finanziell auch besser stellt.

    Zu den Überstunden:
    Was kann man da empfehlen Die Überstunden entsprechen einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 3 Monaten...also abbauen. Sofern du ein solches Überstundenkonto aufweist, wird das Arbeitsamt eh keine Kurzarbeit gewähren.

  3. #3
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    So - mit der GL gesprochen. Für die Überstunden werden wir eine
    "attraktive und sehr unbürokratische" Lösung finden, die absolut meinen Interessen dient.

    Meinen Resturlaub soll ich dann tageweise statt KU nehmen, das bedeutet dass mir für jeden KU-Tag ein Urlaubstag abgebucht wird.
    Dann dauert es halt 15 Wochen bis ich die KU dann auch tatsächlich am Konto spüre (so die GL).
    Allerdings sind meine Arbeitszeitüberhänge (Urlaub und Stunden) ein Einzelfall im Unternehmen.
    Aus betrieblichen Gründen ist es derzeit nicht möglich dass ich gleich wochenweise wegbleibe.

    Ist das so überhaupt möglich?

  4. #4
    PKP
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    Ja, das ist so möglich. Du kannst ja jetzt nicht von deinem AG verlangen, dass du z.B. 6 Wochen am Stück nicht im Betrieb bist, das wäre nicht zuzumuten. Daher ist eine einvernehmliche Lösung, die ihr ja auch getroffen habt, die beste

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