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Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit

  1. #1
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    Urlaubsberechnung bei Kurzarbeit

    Hallo Zusammen,

    Ich arbeite als Angestellter in einer Firma mit 14 Mitarbeitern.
    Seit Juli arbeite ich 50 % kurz, das heißt aus 8 Std. täglich wurden
    4 Std. Diese 4 Stunden arbeite ich von Montag bis Freitag.

    In diesen 6 Monaten wurde das Bruttogehalt halbiert und mit Kurzarbeitergeld aufgestockt. Ich habe aber noch 14 Tage Urlaub für diese Zeit zu bekommen. Jetzt war die Firma vom 21.12.2009 bis 31.12.2009 wegen Betriebsferien geschlossen. Wie wird jetzt der Urlaub berechnet? Sind diese 8 Tage Urlaub? oder kann hierfür nur 1/2 Tag Urlaub gerechnet werden? da ich ja jeden Tag 4 Std. Kurzarbeite.

    In diesem Monat wurde das gleiche Gehalt bezahlt wie in den vorherigen Kurzarbeitermonaten.
    Wer kann mir dazu etwas sagen?

  2. #2
    PKP
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    Wenn bei euch ein ganzer Tag 8 Stunden hat, so hat auch ein Urlaubstag 8 Stunden. Wenn Urlaub ist, ist keine Kurzarbeit. Demzufolge hätten die 8 Tage mit 100% Lohn abgerechnet werden müssen, also 8 x 8 Stunden.

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