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Urlaub in Kurzarbeitsphase
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31.08.2010 09:28 #1Neuer Benutzer
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Urlaub in Kurzarbeitsphase
Hallo,
mein Freund arbeitet Kurz, d. h. für Ihn Anstatt 5 Tage die Woche nur noch 4 Tage die Woche arbeiten. Wobei der Kurzarbeitstag frei wählbar bzw. abstimmbar ist mit den Kollegen.
Er bekommt ja für jede Woche einen freien Tag, wenn sein Kollege da Urlaub hat muss er trotzdem 5 Tage arbeiten, ist es rechtens das man den Tag sammelt? Problem ist das sich dauernd die Tage sammeln er voll arbeitet und nur wenig Geld bekommt.
Auch noch ne Frage ist, wenn er ne Woche Urlaub hat, hat er dann auch anspruch auf einen freien Tag oder zumindest dann auf volles Gehalt wie ist das so??
Danke schön
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08.09.2010 18:32 #2
Wie, die Tage sammeln? Wenn er an einem Tag voll arbeitet, dann hat er an diesem Tag keine Kurzarbeit, sondern normale Stunden.
Wieso sollte er bei Urlaub Anspruch auf einen freien Tag haben?
Wenn Urlaub ist, dann ist keine Kurzarbeit. Er muss also für jeden Tag Urlaub 100% Lohn bekommen.
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09.09.2010 06:48 #3Neuer Benutzer
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Naja, es ist so wenn er in einer Woche mal keine Kurzarbeitstag nehmen kann, weil der Kollege Urlaub hat wird der Tag "gesammelt" und später genommen. Da kamen jetzt in der Urlaubszeit viele Tage zusammen.Und im Urlaub hat er auch keinen Tag vollen Lohn bekommen, sondern genauso viel/wenig wie er das den Monat davor bekommen hat wo er keinen Urlaub hatte.
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09.09.2010 15:05 #4
Ja, das mit dem Sammeln verstehe ich nun irgendwie. Aber wenn Kollegen ausfallen, erhöht sich doch der Arbeitsbedarf, so dass keine KUG Tage gesammelt werden müssen. Am Monatsende müsste er aber, nach der im ersten Beitrag genannten Regelung auf eine Kurzarbeit von 20% kommen. Ich denke dennoch, dass diese weniger wäre, wenn er für Kollegen im Urlaub einspringt.
Um festzustellen, wie viel Gehalt wer haben sollte (mit Urlaub) müsstet ihr mal die Lohnabrechnungen vergleichen. Einmal eine, wo gar keine Kurzarbeit ist (weil hier kompletter Lohn ausgezahlt wurde) und einmal die, wo KUG abgerechnet wurde. Die, wo KUG abgerechnet wurde, müsste noch darauf hin überprüft werden, wie viele KUG Tage abgerechnet wurden und wie viele tatsächlich vorhanden waren.
Beispiel:
Würden nach der 4 statt 5 Arbeitstage Regel in einem Monat 4 KUG Tage kommen, und dein Freund hätte 2 Wochen Urlaub genommen, dann dürften auch nur 2 KUG Tage abgerechnet werden, das Gehalt müsste also steigen.
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10.09.2010 06:58 #5Neuer Benutzer
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Ja normal wäre das ja so, aber dann bekäme die Firma ja kein Geld vom Arbeitsamt wenn er 100% entlohnt wird. So ist das für die besser. Denk ich. Ja wir prüfen das mit dem Urlaub nochmals aber ich bezweifel das er da mehr Geld bekommen hat.
Dank dir für deine Hilfe. Werde das nochmal mit meinem Freund besprechen.
Kann ich dich nochmal was allgmeines Fragen? Als Beispiel wenn er theoretisch normal 1200 Eur netto bekommen hat und jetzt nur 1000 durch Kurzarbeit müsste er doch eigentlich noch Geld vom Argentur bekommen oder bekommt er nur das Gehalt? Meine das wäre was mit Ausgleichszahlung.Oder entfällt das weil da so wenig Verlust ist?
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10.09.2010 12:24 #6
Die Nettowerte kann man hierfür nicht verwenden. Man bräuchte das ursprüngliche Brutto (Sollentgelt) und dass Brutto (Istentgelt) während der Kurzarbeit. Dann kannst du mit den Werten in den Kurzarbeutergeld Rechner gehen und selbst ermitteln:
Kurzarbeitergeld Berechnung 2010 - KUG berechnen - Online Rechner zum Kurzarbeitergeld
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10.09.2010 12:51 #7Neuer Benutzer
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