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Weiterbildung parallel zur Arbeit
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29.10.2009 13:56 #1Neuer Benutzer
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Weiterbildung parallel zur Arbeit
Hallo,
ich haben eine vom Arbeitgeber mitunterstützte Weiterbildung im Oktober gehabt. Hierzu war ich 1 Woche (5 Arbeitstag) außer Haus zu einem Seminar tätig. Rückwirkend will nun die Geschäftsleitung davon 1 Tag als KUG werten. Ist dies rechtens?Nach meiner Auffassung ist dies komplett Arbeitszeit und sollte auch so verrechnet werden.
Danke rei77
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05.11.2009 00:30 #2Erfahrener Benutzer
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Wurde denn vor der Weiterbildung etwas in Richtung Kurzarbeit für deise Zeit ausgemacht? Der Arbeitgeber kann das nicht einseitig entscheiden und schon gar nicht rückwirkend.
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12.11.2009 10:08 #3Neuer Benutzer
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Hi lottchen! Wo genau steht das denn geschrieben. Im Gesetzblatt habe ich keine Einträge gefunden. Danke für kommende Hinweise!
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12.11.2009 21:13 #4Erfahrener Benutzer
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Wo es genau drin steht, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass der AG das nicht einseitig entscheiden darf, sondern vorher mit den Arbeitnehmern oder Betriebsrat abspreche muss. Steht hier so geschrieben: Pflichten des Arbeitgebers bei Kurzarbeit - KUG
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