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Weiterbildung parallel zur Arbeit

  1. #1
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    Weiterbildung parallel zur Arbeit

    Hallo,
    ich haben eine vom Arbeitgeber mitunterstützte Weiterbildung im Oktober gehabt. Hierzu war ich 1 Woche (5 Arbeitstag) außer Haus zu einem Seminar tätig. Rückwirkend will nun die Geschäftsleitung davon 1 Tag als KUG werten. Ist dies rechtens?Nach meiner Auffassung ist dies komplett Arbeitszeit und sollte auch so verrechnet werden.
    Danke rei77

  2. #2
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    Wurde denn vor der Weiterbildung etwas in Richtung Kurzarbeit für deise Zeit ausgemacht? Der Arbeitgeber kann das nicht einseitig entscheiden und schon gar nicht rückwirkend.

  3. #3
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    Hi lottchen! Wo genau steht das denn geschrieben. Im Gesetzblatt habe ich keine Einträge gefunden. Danke für kommende Hinweise!

  4. #4
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    Wo es genau drin steht, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass der AG das nicht einseitig entscheiden darf, sondern vorher mit den Arbeitnehmern oder Betriebsrat abspreche muss. Steht hier so geschrieben: Pflichten des Arbeitgebers bei Kurzarbeit - KUG

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