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Rufbereitschaft in Kurzarbeit bei externer Schulung
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26.04.2010 15:54 #1Neuer Benutzer
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Rufbereitschaft in Kurzarbeit bei externer Schulung
Hallo zusammen,
mein "Brötchengeber" ist mal wieder in Kurzarbeit.
Dieses mal bekommen die MA aus den Geschäftstellen "externe Schulungen" über das Arbeitsamt.
Jetzt bin auf der Suche nach einer Antwort.
Darf mich mein Arbeitgeber, wenn ich auf der Schulung bin, zur Rufbereitschaft einteilen.
Ich war bislang der Meinung, wenn ich auf einer von der BA bezahlten Schulung bin, hat der Arbeitgeber keinen "Zugriff" auf den MA.
Würde mich über eine Antwort freuen.
rolandm
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27.04.2010 21:53 #2Benutzer
- Registriert seit
- 20.02.2010
- Beiträge
- 57
Ruf doch einfach mal bei der BA an und frag nach! Fragen kostet nix.
Gruß
Blümchen
Ich bin nur interessierter Laie - demzufolge kann ich keine Garantie auf Richtigkeit oder Vollständigkeit meiner Beiträge geben!
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