Kurzarbeitergeldrechner 2010 online

Mit dem Jahr 2010 hat sich die Ermittlung des Nettoeinkommens ein wenig verändert. So wird beispielsweise der Sonderausgabenpauschbetrag von 36 € einheitlich für die Lohnsteuerklassen I – V gewährt (vorher 72€ bei LStKl. III). Gleichzeitig hat sich die Ermittlung der Lohnsteuer geändert, was zu auch zu einer geänderten Leistungstabelle beim Kurzarbeitergeld führt.

Rechner für Kurzarbeit

Auf unserer Seite finden Sie nun auch den Kurzarbeitergeld Rechner für das Jahr 2010, der die aktuellen Änderungen in der Leistungstabelle ab dem 01.01.2010 berücksichtigt.
Gleichzeitig haben Sie auch die Möglichkeit, noch für den vergangenen Jahreszeitraum 2009 das Kurzarbeitergeld zu ermitteln. Hierzu wählen Sie einfach in dem „Dropdown-Menü“ das jeweils gewünschte Jahr aus, wobei das Jahr 2010 als Standard vorgegeben wird.

Den Rechner für das Kurzarbeitergeld finden Sie hier: KUG Rechner 2010

Mit dem Kurzarbeitergeld Rechner 2010 können Sie also vorab Ihren Anspruch auf das Kurzarbeitergeld ermitteln. Hierzu wird lediglich das Sollentgelt (Einkommen vor der Kurzarbeit) sowie das Istentgelt (verringertes Einkommen während der Kurzarbeit) benötigt. Sollten Sie Fragen zu den Eintragungen haben, so können Sie mit der Maus über die „Fragezeichen“ im Kurzarbeitergeld Rechner gehen

Kurzarbeitergeld Rechner für Webmaster

Den oben angesprochenen Rechner stellen wir kostenlos für Webmaster und Betreiber von Internetseiten zur Verfügung. Hierzu müssen Sie lediglich den von uns zur Verfügung gstellten Code auf Ihrer Seite einbauen, welche Sie hier finden: KUG Rechner für Webmaster

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10. Januar 2010 um 01:54 Uhr

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