Bundeskabinett: Kurzarbeit wird bis März 2012 verlängert

Die Kurzarbeit hat sich als wichtiges Instrument zum Erhalt von Arbeitsplätzen und aus Sicht von Bundesarbeitsministein Ursula von der Leyen somit als „Brücke in die Zukunft erwiesen“. Da die Finanzkrise immer noch nachwirke, beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, die Sonderregelung zur Förderung der Kurzarbeit bis März 2012 zu verlängern. Eigentlich war vorgesehen, Ende 2010 einen Schlussstrich zu ziehen.

2009 waren im Jahresschnitt rund 1,1 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Ohne die Unterstützung des Staates hätten rund 300.000 Vollzeitstellen zur Disposition gestanden. Die Kritik, Unternehmen würden zur Mitnahme von Hilfen neigen, wies von der Leyen zurück und nannte MAN als Beispiel. Hier wurde die Kurzarbeit aufgrund der Auftragslage einen Monat vorher eingestellt. Auch die Kosten von 710 Millionen Euro in 2011 und 110 Millionen Euro in 2012, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgebracht werden müssen, verteidigt die Ministerin. Sie seien niedriger als die für Arbeitslose. Hinter der Sonderregelung steht die Möglichkeit für Betriebe, dass die BA ab dem siebten Monat die Sozialbeiträge für Kurzarbeiter erstattet. Zugute komme das vor allem kleineren Unternehmen.

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23. April 2010 um 13:40 Uhr

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