Missachtung von betrieblichen Sicherheitsvorschriften: Kündigung ist rechtens
Wenn ein Arbeitnehmer gegen die betrieblichen Sicherheitsbestimmungen verstößt, kann dies eine Kündigung zur Folge haben. So urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 6 Sa 725/08).
Im vom LAG zu bewertenden Fall hatte ein Gabelstaplerfahrer wiederholt den Stapler überladen und verstieß somit gegen die betrieblichen Sicherheitsvorschriften. Der Staplerfahrer war bereits zuvor wegen eines vorsätzlich herbeigeführten Arbeitsunfalls abgemahnt worden.
Er schlug jedoch weiterhin warnende Hinweise seiner Kollegen in den Wind. Darüber hinaus ging er ebenfalls nicht auf das ihm unterbreitete Angebot ein, wonach doch die nächste Schicht die Arbeit erledigen könnte. Der Arbeitgeber sprach ihm schließlich die Kündigung aus.
Das Gericht sah die ordentliche Kündigung als rechtens an. Das Missachten von Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften stelle einen schweren Pflichtverstoß dar. Folglich sei am Handeln des Arbeitgebers nichts auszusetzen.
6. Oktober 2009 um 11:46 Uhr
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