Private Internetnutzung am Arbeitsplatz bald generell möglich?
Aus einem vom Bundesarbeitsministerium vorgelegten Gesetzentwurf geht hervor, dass es Arbeitnehmern künftig an ihrem Arbeitsplatz grundsätzlich erlaubt sein soll, Internet und Email sowie das Telefon privat zu nutzen.
Voraussetzung sei allerdings jeweils, dass diesbezüglich nichts anderes vereinbart worden ist und zudem dienstliche Belange nicht beeinträchtigt werden.
Ferner sieht der Entwurf ein Verbot für die Arbeitgeber vor, Inhalte der privaten Nutzung auszuforschen. Außerdem soll die Videoüberwachung am Arbeitsplatz in Zukunft verboten werden.
“Die Skandale der letzten Zeit haben gezeigt, dass wir die Beschäftigten besser schützen müssen”, erklärte Bundesarbeitsminister Scholz (SPD). Laut Scholz könne der Gesetzesentwurf, der neben der Internetnutzung am Arbeitsplatz auch weitere Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes regelt, nach der Bundestagswahl 2009 direkt umgesetzt werden.
Der Koalitionspartner, die Union aus CDU und CSU, kritisiert den Vorstoß des Bundesarbeitsministers Scholz durch ihren arbeitsmarktpolitischen Sprecher Brauksiepe jedoch als „Verzweiflungstat“. Auch die Opposition im Bundestag äußerte Unverständnis darüber dass Scholz ohne Zustimmung des Regierungspartners einen Gesetzentwurf vorlege, der vor der Bundestagswahl am 27. September ohnehin keine Chance auf eine Umsetzung habe.
5. September 2009 um 14:06 Uhr
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