Urlaubszeit: Hilfe im Betrieb des Ehepartners ist kein Kündigungsgrund

Wer während seines Urlaubs unentgeltlich im Betrieb des Ehepartners aushilft, darf nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) vom 21.09.2009 nicht gekündigt werden (Az.: 2 Sa 674/09).

Im Rechtsstreit ging es um eine Bürokauffrau, welche während ihres genehmigten Urlaubs auf dem von ihrem Mann betriebenen Weihnachtsmarktstand arbeitete. Ihre Chefin mahnte sie aufgrund ihrer Tätigkeit zweimal ab, weil diese dem Erholungszweck des Urlaubs zuwider laufe. Die Angestellte übte dennoch weiterhin ihre Erwerbstätigkeit auf dem Weihnachtsmarkt aus, weswegen ihr schließlich gekündigt wurde.

Die Arbeitsrichter am LAG Köln schlugen sich allerdings auf die Seite der Arbeitnehmerin. So habe die Bürokauffrau nicht gegen die Pflichten aus ihrem Arbeitsvertrag verstoßen. Die Verkaufstätigkeit sei erlaubt gewesen, weil sie nicht auf Entgelterzielung gerichtet war und damit nicht dem Zweck eines Erholungsurlaubs widersprochen habe. Die Kündigung sei infolgedessen unwirksam.

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26. November 2009 um 18:38 Uhr

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