Bei Ohrfeige vom Chef besteht Anspruch auf Schmerzensgeld
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) hat entschieden, dass einem Arbeitnehmer ein Schmerzensgeldanspruch zusteht, wenn er vom Chef eine Ohrfeige bekommen hat (Az.: 5 Sa 827/08).
Im konkreten Fall entzündete sich an der Frage nach der ordnungsgemäßen Erfüllung von Bewachungsaufgaben ein Streit zwischen dem Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma und dessen Vorgesetzten. Im Rahmen einer darauf folgenden Auseinandersetzung ohrfeigte der Chef den Arbeitnehmer.
Das LAG Köln sprach dem Arbeitnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von 800 Euro zu. Entscheidend sei, dass der Chef den Mitarbeiter vorsätzlich und in seiner Rolle als Vorgesetzter geschlagen habe.
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs müsse laut Urteilsbegründung die Funktion des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden. Es habe sowohl dem Ausgleich für erlittene Schmerzen als auch der Genugtuung zu dienen.
Falls es nicht zu weiteren Verletzungen kommt, ist nach Ansicht des LAG ein Mindestbetrag von 800 Euro angemessen. Ein deutlich höheres Schmerzensgeld ist dann möglich, wenn sich der Geschlagene infolge der körperlichen Auseinandersetzung in ärztliche Behandlung begeben muss.
6. September 2009 um 15:11 Uhr
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