Kritik am Chef darf nicht zur Kündigung führen

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) hat mit einer Entscheidung vom 08.09.2009 die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt. Demnach stellen kritische Äußerungen über den Arbeitgeber, welche in einem vertraulichen Gespräch zwischen Kollegen gefallen sind, keinen tauglichen Kündigungsgrund dar (Az.: 1 Sa 230/09).

Konkret hatte sich eine Angestellte im Gespräch mit einem Azubi kritisch über den Chef und die Betriebsatmosphäre geäußert. Als dieser davon erfuhr, wurde der Frau wegen übler Nachrede und Beleidigung fristlos gekündigt.

Das LSG wertete das Vorgehen des Arbeitgebers als nicht mit der Rechtsordnung vereinbar an. Laut der Urteilsbegründung würden die in einem vertraulichen Gespräch gefallenen Äußerungen grundsätzlich vom Recht auf Privatsphäre geschützt. Zumindest gelte dies, wenn der Arbeitnehmer wie im vorliegenden Fall davon ausgehen durfte, dass der Gesprächsinhalt vertraulich behandelt werde. Folglich sei die fristlose Kündigung unwirksam gewesen.

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26. November 2009 um 19:16 Uhr

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