Betriebsrat darf Unternehmen jederzeit betreten

Einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LAG) zufolge muss einem Betriebsrat zeitlich uneingeschränkter Zugang zum Betrieb gewährt werden (Az.: 17 TaBVGa 1372/09).

Im vom Gericht zu bewertenden Fall hatte der Arbeitgeber einen Betriebsrat wegen Betrugsverdachts von der Arbeit freigestellt. Zudem wurde ihm außerhalb der Betriebsratssprechstunde ein Hausverbot auferlegt.

Die Richter am LAG waren diesbezüglich anderer Auffassung. Die Tätigkeit als Betriebsrat bleibe von der Freistellung unberührt. Eine Beschränkung der Tätigkeit auf bestimmte Zeiten sei unzulässig, weil die Arbeit eines Betriebsrats jederzeit notwendig werden könne.

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2. Dezember 2009 um 18:12 Uhr

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