Unbefugter Zugriff auf E-Mails rechtfertigt Kündigung
Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München (LAG) geht hervor, dass die unerlaubte Einsicht in fremde E-Mails eine fristlose Kündigung zur Folge haben kann (Az.: 11 Sa 54/09).
Im Rechtsstreit hatte ein Systemadministrator unbefugt auf die firmeninterne E-Mail-Korrespondenz zugegriffen. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber ohne vorhergehende Abmahnung fristlos.
Das LAG München entschied, dass der Mann mit seinem Verhalten schwerwiegend gegen die vertraglichen Pflichten verstoßen habe. Schließlich müsse sich ein Unternehmen darauf verlassen können, dass ein Systemadministrator die ihm eingeräumten Zugriffsmöglichkeiten nicht missbrauche. Somit sei an der ohne vorhergehenden Abmahnung
ausgesprochenen Kündigung nichts auszusetzen.
6. Dezember 2009 um 20:13 Uhr
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