Regelmäßige Überstunden: Anspruch auf dauerhafte Wochenarbeitszeiterhöhung besteht nicht
Ein Anspruch auf Arbeitszeiterhöhung aufgrund der regelmäßigen Ableistung von Überstunden ist zu verneinen. So urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 22.04.2009 (Az.: 5 AZR 133/08).
Der Kläger hatte in seiner Funktion als Lagerverwalter den Schließdienst als Sonderaufgabe übernommen. Für die Mehrarbeit erhielt er etwa 200 Euro im Monat. Später entzog der Arbeitgeber ihm allerdings den Schließdienst wieder, wogegen der Mann juristisch vorging.
Vor Gericht hatte der Arbeitnehmer keinen Erfolg. Laut Urteilsbegründung sei der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts durchaus berechtigt, keine weiteren Überstunden mehr anzuordnen und dem Beschäftigten die Aufgabe wieder zu entziehen. Die Anordnung von Überstunden lasse sich eben nicht als dauerhafte Verlängerung der Wochenarbeitszeit auslegen.
6. Dezember 2009 um 22:19 Uhr
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