Mobbing kommt Arbeitgeber teuer zu stehen

Aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Cottbus (ArbG) vom 8.7.2009 geht hervor, dass einem Arbeitnehmer sowohl Schmerzensgeld als auch Schadensersatz zusteht, wenn er von seinem Arbeitgeber gemobbt wird (Az.: 7 Ca 1960/08).

Im konkreten Fall kam es zwischen einer im Altenheim arbeitenden Pflegedienstleiterin und ihrem Chef zunehmend zu Konflikten. Der Vorgesetzte versuchte sie daraufhin durch Mobbing zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen.

Das ArbG sah in dem Verhalten des Arbeitgebers eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Angestellten, weil diese immer wieder mit auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichteten Maßnahmen schikaniert, benachteiligt oder diskriminiert worden sei.

Der Arbeitgeber wurde daher zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 30.000 Euro verurteilt. Ferner müssten der Frau alle weiteren auf das Mobbing zurückzuführenden Gesundheits- und sonstigen Schäden
ersetzt werden.

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12. Dezember 2009 um 02:46 Uhr

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