Stellenausschreibung: Beschränkung auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr zumeist unzulässig

Wenn der Arbeitgeber ein hausinternes Job-Angebot ausschließlich auf Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr beschränkt, so liegt in der Regel ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vor. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 18.08.2009 (Az.: 1 ABR 47/08).

Im vom Gericht zu bewertenden Fall wurde eine interne Stellenausschreibung an Beschäftigte im ersten Berufsjahr gerichtet. Das Unternehmen argumentierte dahingehend, dass das Personalbudget beschränkt sei und man sich auf die günstigeren Berufsanfänger fokussieren müsse.

Nach Ansicht der obersten deutsche Arbeitsrichter war die Altersbeschränkung jedoch nicht gerechtfertigt. Der Arbeitgeber habe zwar ein rechtmäßiges Ziel verfolgt. Zur Erreichung dieses Ziels sei das Vorgehen aber nicht angemessen beziehungsweise erforderlich gewesen.

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13. Dezember 2009 um 02:56 Uhr

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