Fehlendes Verantwortungsgefühl stellt Kündigungsgrund dar
Zeigt ein Arbeitnehmer kein Verantwortungsgefühl, muss er gemäß einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts NRW Köln vom 19.01.2009 mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Az.: 5 Sa 1323/08).
Konkret ging es um einen bei einer Supermarkt-Kette angestellten Metzgermeister, der Grillfleisch einen Tag vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums neu verpackt und mit einem um drei Tage verlängerten Mindesthaltbarkeitsdatum versehen hatte. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin fristlos.
Die Richter am LAG urteilten, dass die Kündigung aufgrund des mangelnden Verantwortungsgefühls für die Gesundheit der Kunden gerechtfertigt sei. Erschwerend komme hinzu, dass für den Arbeitgeber die Gefahr eines massiven Rufschadens bestanden habe.
13. Dezember 2009 um 03:04 Uhr
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