Höchste Arbeitsrichterin hält Bagatell-Kündigungen für gerechtfertigt

Arbeitgeber, die wegen eines kleinen Vergehens Kündigungen aussprechen, stoßen bei der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, durchaus auf Verständnis.

“Wie kommt man eigentlich dazu, ungefragt Maultaschen mitzunehmen? Oder eine Klo-Rolle, oder stapelweise Papier aus dem Büro?. Es gibt keine Bagatellen”, stellte sie in der “Süddeutschen Zeitung” klar.

Laut der BAG-Präsidentin gelte seit Jahrzehnten die Rechtsprechung, wonach Diebstahl oder Unterschlagung auch geringwertiger Sachen ein Kündigungsgrund sei. “Jeder frage sich mal, wie viel er sich denn aus der eigenen Tasche nehmen lassen würde, bevor er reagiert”, so Schmidt weiter.

Angestellte, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden würden, zeigen nach Worten der Juristin ein Verhalten, das “mit fehlendem Anstand” zu tun habe.

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30. Dezember 2009 um 02:33 Uhr

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