Aufforderung zum Deutschkurs ist zulässig
Ein ausländischer Mitarbeiter darf vom Arbeitgeber zum Deutschkurs aufgefordert werden, um sich besser verständigen zu können. In einem sochen Fall steht dem Bertoffenen gemäß einem am 15.01.2010 veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG) grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung zu (Az.: 6 Sa 158/09).
Im Streitfall war eine aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Arbeitnehmerin dazu aufgefordert worden, an einem Deutschkurs teilzunehmen. Zur Begründung führte der Arbeitgeber an, dass es in der Verständigung mit Kunden, Kollegen und Vorgesetzten immer wieder zu Problemen komme. Die Frau empfand dies als Diskriminierung und klagte daher auf eine Entschädigung in Höhe von 15.000 Euro.
Das LAG verneinte jedoch einen Entschädigungsanspruch. Die Klägerin sei eben nicht in ihrer Würde verletzt oder wegen ihrer ethnischen Herkunft diskriminiert oder belästigt worden. Voraussetzung hierfür wäre gewesen, dass durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen ein feindliches
Umfeld geschaffen wurde.
18. Januar 2010 um 19:02 Uhr
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