Keine Gehaltskürzung wegen häufiger Klobesuche
Nach einem am gestrigen Freitag veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Köln stellen häufige Toilettengänge keinen aureichenden Grund für eine Lohnkürzung dar (Az.: 6 Ca 3846/09).
Im verhandelten Fall wurde einem Arbeitnehmer rund 680 Euro vom Gehalt abgezogen. Zur Begründung gab der Arbeitgeber an, dass der Beschäftigte vom 8. bis zum 26. Mai 2009 insgesamt 384 Minuten auf der Toilette verbracht habe. Dagegen ging der Angestellte juristisch vor. Schließlich hätte er aufgrund Verdauungsstörungen unverschuldet so lange auf der Toilette gesessen.
Die Richter urteilten zugunsten des Arbeitnehmers. “Gut, wenn einer nun die Hälfte der Arbeitszeit auf der Toilette verbringt, dann gibt es irgendwo eine Grenze“, sagte ein Gerichtssprecher. Bei aktuellen Verdauungsproblemen könne man das aber nicht einfach so hochrechnen.” Folglich rechtfertigen die häufigen häufiger Klobesuche keine
Gehaltskürzung.
24. Januar 2010 um 03:04 Uhr
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