Kein Anspruch auf Schichtzulage während des Urlaubs
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschied mit Urteil vom 13.11.2009, dass ein Schichtarbeiter während seines Urlaubs keine Zulage verlangen kann (Az.: 6 Sa 475/09).
Geklagt hatte ein Arbeitnehmer, dem nach geltendem Tarifvertrag eine monatliche Schichtzulage in Höhe von 40 Euro zustand. Der Arbeitgeber stellte die Zahlung jedoch ein, als der Beschäftigte einen Monat lang in den Urlaub fuhr. Das sah der Angestellte nicht ein und wollte vor Gericht die Weiterzahlung seiner Schichtzulage erreichen.
Das LAG kam jedoch zu der Überzeugung, dass ein Anspruch auf Weiterzahlung der Schichtzulage während des Urlaubs zu verneinen sei. Schließlich stelle die Zulage eine Entschädigung für Störungen im Lebensrhythmus dar. Während eines Urlaubs liege eine derartige Belastungssituation gerade nicht vor, weswegen die Zahlung der
Schichtzulage nicht in Betracht komme.
25. Januar 2010 um 16:38 Uhr
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