Post-Mindestlohn gekippt

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Post-Mindestlohn für unwirksam erklärt (Az: 8 C 19.09). Die obersten deutschen Verwaltungsrichter urteilten damit zugunsten der Post-Konkurrenten TNT und Pin Mail sowie des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste.

Infolge dieser Entscheidung sind die tariflich ausgehandelten Stundenlöhne von 8,00 bis 9,80 Euro für die Brief- und Zustellbranche nicht mehr verbindlich. Der Urteilsbegründung zufolge habe das Bundesarbeitsministerium beim Zustandekommen der Verordnung über den Post-Mindestlohn gravierende Verfahrensfehler begangen.

So seien die Beteiligungsrechte der Mitbewerber verletzt worden, weil keine Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme eingeräumt wurde. Die privaten Post-Konkurrentensprachen begrüßten das Urteil und sprachen von einem”Sieg für den Wettbewerb”.

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29. Januar 2010 um 16:08 Uhr

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