Chef-Bashing im Internet rechtfertigt keine Kündigung

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) hat mit Urteil vom 10.02.2010 entschieden, dass kritische Äußerungen über den Chef via Internet kein tauglicher Kündigungsgrund sind (Az.: 2 Sa 59/09).

Im verhandelten Rechtsstreit wurden einem Arbeitgeber von Seiten eines Mitarbeiters “verschärfte Ausbeutung” und “menschenverachtende Jagd auf Kranke” vorgeworfen. Als der Beschäftigte jene Worte im Internet in ähnlicher Form wiederholte, wurde ihm vom Chef die Kündigung ausgesprochen.

Dem LAG-Urteil zufolge seien derartige Äußerungen jedoch vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt. Die Richter vertraten die Auffassung, dass trotz dieser heftigen Kritik eine weitere Zusammenarbeit möglich wäre. Folglich sei die verhaltensbedingte Kündigung nicht mit der Rechtsordnung vereinbar gewesen.

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19. Februar 2010 um 14:48 Uhr

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