Lesen von Chef-Mails ist Kündigungsgrund

Das Landesarbeitsgericht München (LAG) hat entschieden, dass der unerlaubte Zugriff auf die elektronische Korrespondenz einer Führungskraft zur Kündigung führen kann (Az. 11 Sa 54/09).

Im Streitfall missbrauchte ein EDV-Administrator seine Zugriffsrechte und druckte trotz vorausgegangener Abmahnungen wegen ähnlicher Vorfälle vertrauliche E-Mails des Geschäftsführers aus. Es folgte die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber.

Das LAG München kam zu der Überzeugung, das ein derartiger Missbrauch von Zugriffsrechten einen schwerwiegenden Verstoß gegen die arbeitsvertraglichen Pflichten darstellt. Daher sei die fristlose Kündigung rechtens gewesen.

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26. Februar 2010 um 13:45 Uhr

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