Kündigung von NPD-Mitglied aufgehoben

Die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich eingestuften politischen Partei beziehungsweise deren Unterstützung ist für sich allein kein tauglicher Kündigungsgrund. So entschied das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg am 02.06.2009 (Az.: 14 Sa 101/08).

Im verhandelten Fall ging es um einen bei der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg tätigen Verwaltungsangestellten, der NPD-Mitglied war und sich aktiv in die als verfassungsfeindlich eingestufte Partei einbrachte. Nachdem der Arbeitgeber von diesem Vorgang erfuhr, wurde der Mann entlassen.

Dem LAG zufolge kommt jedoch weder eine fristlose noch eine fristgemäße Kündigung in Betracht. Zur Begründung führten die Richter an, dass die politischen Aktivitäten des Betroffenen hierfür in die Dienststelle hineinwirken und die Aufgabenstellung des öffentlichen Arbeitgebers berühren müssten. Im konkreten Fall sei ein diesbezüglicher Nachweis nicht erbracht worden. Folglich wäre die Kündigung nicht gerechtfertigt.

eigenen Kommentar hinterlassen


8. März 2010 um 22:33 Uhr

bisher kein Kommentar

Aktuelle Nachrichten jetzt noch schneller empfangen - mit Twitter oder als RSS-Feed.