Lange Raucherpause rechtfertigt keine Kündigung
Aus einem am 21.01.2010 ergangenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz geht hervor, dass stundenlange Rauchpausen kein zwingender Kündigungsgrund sind (Az.: 10 Sa 562/09).
Konkret wurde einem 55 Jahre alten Mann wegen seiner bis zu zwei Stunden dauernden Rauchpausen pro Arbeitstag fristlos gekündigt. Gegen diese Reaktion des Arbeitgebres ging der Beschäftigte erfolgreich vor.
Das Gericht wertete die extrem langen Pausen des Arbeitnehmers zwar als Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Es hätte allerdings genügt, den Kläger zu verpflichten, sich zum Rauchen per Stempel abzumelden. Eine fristlose Kündigung sei auf keinem Fall gerechtfertigt.
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18. März 2010 um 02:08 Uhr
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