Politische Äußerungen des Betriebsrats sind zulässig

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass sich ein Betriebsrat allgemeinpolitisch engagieren darf, soweit er keine aktive Parteiwerbung betreibt ( Az.: 7 ABR 95/08).

Im Streitfall hatte ein Betriebsrat kritische Positionen zum Irak-Krieg im Jahr 2003 bezogen. Zum Beispiel hängte er an seine Infobretter einen Aufruf mit der Überschrift “Nein zum Krieg”. Zudem veröffentlichte der Mann im Intranet der Firma die Bitte, an einem Volksentscheid teilzunehmen. Der Arbeitgeber forderte daraufhin, “betriebsöffentliche Äußerungen allgemeinpolitischen Inhalts zu unterlassen”, insbesondere Äußerungen zu Rüstung, Kriegen, Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik.

Die Richter machten nunmehr deutlich, dass Erklärungen, gewisse Äußerungen zu unterlassen, nicht eingefordert werden dürften. Darüber hinaus sei ein Aufruf zur Teilnahme an einer politischen Abstimmung “keine parteipolitische Betätigung”. Bezüglich des Irak-Aufrufs ließ das Gericht jene Frage offen. Allerdings wäre dies, weil der
Irak-Krieg lange vorbei ist, auch nicht mehr relevant.

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18. März 2010 um 02:10 Uhr

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