Posttraumatische Belastungsstörung ist Arbeitsunfall
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat eine posttraumatische Belastungsstörung als Arbeitsunfall im Sinne des SGB VII anerkannt (Az.: L 2 U 1014/05).
Im dem Urteil zugrunde liegenden Fall lief eine Person auf den Gleisen eines U-Bahnhofs herum. Glücklicherweise kam es zu keinem Unfall, jedoch erlitt der Fahrer der einfahrenden Bahn einen schweren Schock. Da der Mann bereits mehrere solcher Ereignisse mit tödlichen Ausgang miterleben musste, verursachte dieser Vorfall eine posttraumatische Belastungsstörung.
Die Kosten für eine Therapie wollte die Berufsgenossenschaft aber nicht übernehmen. Begründet wurde die Entscheidung mit der Tatsache, dass sich kein Unfall ereignet habe und der Betroffene an keiner anerkannten Berufskrankheit leiden würde. Gegen diese negative Entscheidung setzte sich der U-Bahn-Fahrer erfolreich zur Wehr.
Nach Ansicht des LSG sei hier durchaus ein Arbeitsunfall gegeben, weil der Vorfall zeitlich begrenzt war, während einer versicherten Tätigkeit passierte, von außen auf den Körper einwirkte und der Verunfallte einen Gesundheitsschaden erlitten hatte. Folglich müssten die Kosten übernommen werden.
20. März 2010 um 00:26 Uhr
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