BA-Mitarbeiter: Befristete Verträge sind rechtswidrig

Die im Jahr 2005 abgeschlossenen, befristeten Arbeitsverträge von Angestellten der Bundesagentur für Arbeit (BA) verstoßen gegen Regelungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 17.03.2010 (Az.: 7 AZR 843/08)

Geklagt hatte eine Frau, die sich gegen die zum 31. Dezember 2007 vereinbarte Befristung ihres Arbeitsvertrages zur Wehr setzte. Die Arbeitsagentur begründete die Befristung ausschließlich mit einer Bestimmung im BA-Haushaltsplan aus dem Jahr 2005. Darin waren zur Bearbeitung von Hartz IV Fällen insgesamt 5.000 Ermächtigungen für Arbeitskräfte mit befristetem Vertrag für die Dauer von drei Jahren vorgesehen.

Das BAG stellte allerdings klar, dass es an einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für die Befristung fehle. Es handele sich um ein Verstoß gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Die Frau könne nunmehr Gehaltsnachzahlungen einklagen.

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23. März 2010 um 10:16 Uhr

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