Kein Anspruch auf Zigarette während der Arbeitszeit
Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) entschied mit Urteil vom 08.04.2010, dass Arbeitnehmern kein Anspruch auf einen Raucherraum oder eine Zigarettenpause zusteht (Az.:1 A 812/08).
Ein Beamter der Stadt Köln hatte gegen das geltende Rauchverbot in allen städtischen Dienstgebäuden geklagt. Der Mitarbeiter forderte einen Personalraum für Raucher sowie kurze Zigarettenpausen ein. Sein Begehren hatte vor dem OVG allerdings keinen Erfolg.
Dem Gericht zufolge sei eine Raucherpause keine zulässige Arbeitsunterbrechung. Schließlich werde auch den Nichtrauchern die Anwesenheit im Büro während der Kernarbeitszeit abverlangt.
Darüber hianaus habe sei die Entscheidung der Stadt Köln, aus Kostengründen und aus Gründen der Gleichbehandlung auf die Einrichtung von Raucherräumen unabhängig von den räumlichen Gegebenheiten zu verzichten, frei von Ermessensfehlern.
9. April 2010 um 14:20 Uhr
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