Kündigung eines kranken Arbeitnehmers ist unzulässig

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) urteilte am 23.04.2009, dass der Arbeitgeber einem kranken Beschäftigten nicht mit dessen Entlassung drohen darf. Die hiermit einhergehende Kündigung ist eben nicht rechtens, weil darin eine verbotene Maßregelung im Sinne des § 612a BGB zu sehen ist (Az.: 6 AZR 189/08).

Im konkreten Fall drohte die Arbeitgeberin ihrer krankgeschriebenen Angestellten telefonisch mit der Kündigung, falls diese nicht ihre Arbeit aufnehmen würde. Infolge ihrer Arbeitsunfähigkeit wurde die Beschäftigte schließlich entlassen. Gegen das Verhalten ihrer Chefin setzte sich die Gekündigte allerdings erfolgreich zur Wehr.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter sahen in dem Handeln der Arbeitgeberin eine unzulässige Maßregelung. Die Beschäftigte dürfe eben nicht dafür benachteiligt werden, weil sie ihr Recht wahrgenommen hat, aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen. Folglich sei die Kündigung nicht wirksam ergangen.

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19. April 2010 um 01:27 Uhr

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