Amtsärztliche Untersuchung: Weigerung zieht Kündigung nach sich
Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG) vom 12.02.2010 geht hervor, dass der Nichtantritt zur amtsärztlichen Untersuchung die fristlose Kündigung zur Folge haben kann (Az.: 6 Sa 640/09).
Im zu bewertenden Fall wurde die Arbeitnehmerin aufgrund zunehmender Leistungsunfähigkeit und psychischer Probleme zum Amtsarzt geschickt. Nachdem die Frau zwei angesetzten Untersuchungsterminen unentschuldigt fernblieb, kündigte ihr der Arbeitgeber fristlos. Hiergegen klagte die Beschäftigte vor dem LAG. Allerdings ohne Erfolg.
Die Richter kamen nämlich zur Überzeugung, dass ein derartiges Verhalten des Arbeitnehmers als tauglicher Kündigungsgrund zu qualifizieren sei. Auch gegen eine fristlose Kündigung wäre hier nichts auszusetzen gewesen.
28. April 2010 um 13:42 Uhr
bisher kein Kommentar