Sechs Euro Stundenlohn sittenwidrig
Aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig (AG) geht hervor, dass ein Stundenlohn von sechs Euro brutto für eine gelernte Fachverkäuferin als sittenwidrig einzustufen ist (Az.: 2 Ca 2788/09). Dies gelte zumindest dann, wenn die betroffene Person den Laden mehr oder weniger alleine führt.
Im Rechtsstreit ging es um eine in einem Wäschemarkt als alleinige Verkäuferin angestellte Frau, die trotz einer 30-Stunden-Woche gerade einmal auf einen Monatslohn in Höhe von 780 Euro brutto kam. Hiergegen klagte die Beschäftigte und bekam auch Recht.
Das AG Leipzig stufte die Bezahlung als sittenwidrig ein, weil ein erhebliches Missverhältnis zur geleisteten Arbeit bestehen würde. Schließlich sei die Verkäuferin von der Warenannahme über die Kundenbetreuung, die Abrechnung, den Umtausch bis zur Gewährung von Preisnachlässen aufgrund von Sachmängeln für alles zuständig gewesen. Der Klägerin stehe daher ein Stundenlohn von 8,50 Euro brutto zu.
4. Mai 2010 um 15:54 Uhr
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